
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Aqua Fun GmbH für die
Feizeitanlage WakeLake
Gelände / Parkplatz:
Betreten und Nutzen des Geländes auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Offenes Feuer, Grillen, Campen, Zelten und Übernachten sind auf dem gesamten Gelände verboten.
Es besteht Hundeverbot auf dem gesamten Gelände, außer auf der speziell gekennzeichneten und abgetrennten Hundeliegewiese. Bei Verstoß wird ein sofortiger Geländeverweis ausgesprochen.
Die Schranken zum Gelände sind von 1 Stunde vor Seilbahnbeginn bis 1 Stunde nach Seilbahnende geöffnet (siehe Öffnungszeiten). Ansonsten sind die Schranken geschlossen. Sich nach Schließung der Schranken noch auf dem Gelände befindende Fahrzeuge können erst am nächsten geöffneten Tag wieder abgeholt werden. Der Parkplatz ist kostenpflichtig. Ein Parkticket ist nur für eine Einfahrt und einen Tag gültig. Für abgestellte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
Umkleiden/ Duschen:
Die Umkleideräume und Innenduschen stehen nur Wassersportlern mit gültigem Ticket zur Verfügung. Ein Anspruch auf Warmwasser besteht nicht. Haftung für Wertgegenstände aller Art wird nicht übernommen.
Für Badegäste stehen Außenduschen und –umkleiden zur Verfügung.
Benutzung der Wasserskiseilbahn:
Unsere Sicherheitsbestimmungen (siehe Aushang: Hinweise für Wasserski und Wakeboarding, sowie Informationstafel am Starthaus)sind für alle Benutzer der Seilbahn verbindlich. Die Benutzung der Seilbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Benutzer verpflichtet sich den Anweisungen des Personals unbedingt folge zu leisten. Personen, die trotz Hinweis auf ihr Fehlverhalten, die Sicherheitshinweise nicht beachten, werden von der weiteren Benutzung der Bahn ausgeschlossen. Ihre Karten verlieren ihre Gültigkeit. Forderungen an den Seilbahnbetreiber können nicht gestellt werden. Schäden, die durch Fehlverhalten von Benutzern entstehen, werden in voller Höhe berechnet. Bei erhöhtem Andrang kann das Bedienungspersonal die am Stück gefahrenen Runden auf 4 beschränken. Wasserstart ist im öffentlichen Betrieb nicht erlaubt.
Geschwindigkeit der Seilbahn:
Die Betriebsgeschwindigkeit der Seilbahn liegt zwischen 25 und 32 km/h. In Zeiten geringen Betriebs kann max. 3 Mal täglich (siehe Öffnungszeiten) für 15 Minuten ab der vollen Stunde 42 km/h gefahren werden. Wir fahren diese Geschwindigkeiten nicht, wenn vorwiegend Anfänger und Wakeboarder an der Bahn sind. Höhere Geschwindigkeiten als 42 km/h werden nur zu Trainingszeiten und in der Speed-Hour gefahren. Kein Benutzer kann ein Recht auf schnelle Runden geltend machen.
Karten:
Durch den Kauf einer Wasserskikarte kommt ein Beförderungsvertrag zwischen der Aqua Fun GmbH und dem Benutzer zustande. Karten sind nicht übertragbar. Für alle Karten gilt bei Verlust kein Ersatz. Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-, Schüler-, Studentenausweis) mit Lichtbild vorzulegen. Ohne diesen Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden. Unsere Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
Zeitkarten:
1-Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 1 Stunde
2-Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 2 Stunden
Tageskarten gelten am Tag des Erwerbs, jedoch nur im öffentlichen Betrieb (nicht Gruppentermin, Vereinstraining)
Saisonkarten gelten laut gewähltem Tarif nach der Bezahlung, nur im öffentlichem Betrieb (d.h. nicht bei Bahnreservierungen, Kursen, Vereinstraining ect.).Saisonkartenfahrer haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln verliert die Saisonkarte ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, Verletzung/ Krankheit des Saisonkarteninhabers, höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnung(z.B. Seuchengefahr) etc. können nicht beanstandet werden oder zur Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit beitragen.
Die Aqua Fun GmbH erbringt ihre Beförderungsleistung bei jeder Witterung, solange die Anlage geöffnet und die Sicherheit der Benutzer nicht gefährdet ist (d.h. beispielsweise nicht bei Gewitter oder Sturm). Im Fall der Schließung der Anlage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Kaufpreises.
Seilbahnvermietung:
Reservierungen/ Vermietungen sind in den in der Preisliste angegebenen Zeiten möglich. Die Aqua Fun GmbH ist in Ausnahmefällen berechtigt, auch außerhalb der Termine eine Seilbahnvermietung vorzunehmen. Seilbahnreservierungen sind erst verbindlich, wenn eine Anzahlung von 100€ je Reservierung geleistet wurde. Der volle Mietpreis ist auch fällig, wenn die Reservierung nicht in Anspruch genommen wird.
Verleih:
Jeder ausgeliehene Gegenstand ist vom Ausleihenden sorglich zu behandeln. Ausleihende hinterlegen einen Ausweis oder Führerschein als Pfand und zahlen eine Leihgebühr. Der geliehene Gegenstand kann nicht gegen einen anderen eingetauscht werden. Bei einem erneuten Ausleihen hat der Ausleihende erneut eine Leihgebühr zu entrichten (siehe Preisliste). Bei Verlust oder Beschädigung ist der Neupreis des Ersatzes zu zahlen.
Benutzung von Obstacles:
Das Befahren aller Obstacles(z.B. Kicker, Slider, Funbox, Table) ist nur mit Helm gestattet. Es muss ein unterschriebener Haftungsausschluss vorliegen. Das Befahren von Obstacles bleibt erfahrenen Fahrern vorbehalten. Die Obstacles dürfen nur mit eigenem Sportgerät genutzt werden. Während Zeiten sehr hohen Andranges kann die Benutzung der Obstacles aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Es besteht beim Kauf einer Karte kein Anspruch auf Benutzung der Obstacles. Bei einem Verstoß gegen diese Sicherheitsbestimmungen kann dem Fahrer die Wasserskikarte entzogen werden.
Haftung/ Schlussbestimmungen:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unzulässig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Schadensersatzansprüche der Benutzer aus Delikt (§823 BGB) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Dies gilt auch für die Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Aqua Fun GmbH. Die Benutzung der Seilbahn erfolgt auf eigenes Risiko, welches jede Sport- und Spielart beinhaltet. Bei Verletzungen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Beförderungsentgeltes oder Schadensersatz. (Stand 1/09)

